Diese exklusive 3-Zimmer-Neubauwohnung steht ab sofort zum Verkauf:
Wohnfläche: 76,50 m²
Balkon: 4,80 m²
Loggia: 8,80 m2
Kellerabteil: 4,50 m²
inkl. 2 Tiefgaragenstellplätze
Die Liegenschaft befindet sich in schöner, ländlicher, aber trotzdem stadtnaher Lage unweit der Endhaltestelle der berühmten Pöstlingbergbahn. Diese bringt einen bequem in kürzester Zeit in das Linzer Stadtzentrum, direkt zum Linzer Hauptplatz.
Steigt man am Mühlkreisbahnhof aus, ist man in wenigen Gehminuten auf der Hauptstraße, eine der beliebtesten Einkaufsstraßen in Urfahr. Dort findet man unzählige Geschäfte des täglichen Bedarfs, Ärzte, Apotheken, Banken etc. und das größte Shoppingcenter in Urfahr, die Lentia City.
Der Pöstlingberg ist ein beliebtes Ausflugsziel mit tollen Möglichkeiten seine Freizeit zu genießen. Nostalgie pur verspricht eine Fahrt mit der Linzer Grottenbahn, danach von der Aussichtsplattform einen tollen rundum Blick auf die Stadt Linz genießen, einen Besuch in der barocken Wallfahrtskirche oder ein gemütlicher Spaziergang auf den vielen naturbelassenen Wanderwegen.
Den zukünftigen Bewohnern wird eine vornehme und gehobene Wohngegend, inmitten der Natur, geboten. Das Projekt befindet sich bereits in Bau und wird voraussichtlich bis zum 30.06.2022 fertiggestellt.
Lassen auch Sie sich von dieser Neubauwohnung überzeugen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin per E-Mail unter r.lakovsek@aswimmo.at
Für unsere Vermittlungstätigkeit wird die Vermittlungsprovision vom Abgeber bezahlt.
Der Energieausweis wurde angefordert und wird nachgereicht.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.