Dieses gepflegte Einfamilienhaus in der begehrten Schiefersteinstraße in Leonding überzeugt durch seine großzügige Grundstücksfläche, hochwertige Ausstattung und den besonderen Wohnkomfort einer ruhigen Grünlage.
Auf dem rund 929 m² großen Grundstück erwartet Sie ein Zuhause mit viel Privatsphäre, einer liebevoll gestalteten Außenanlage und einem herrlichen Grünblick auf der Gartenseite. Das Haus wurde über die Jahre laufend saniert und modernisiert, wodurch es sich heute in einem sehr guten und äußerst gepflegten Zustand präsentiert.
Die großzügige Wohnfläche von rund 180 m² bietet viel Raum für individuelle Wohnbedürfnisse und eine komfortable Aufteilung über zwei Wohnebenen. Hochwertige Parkettböden, eine moderne Küche sowie eine Photovoltaikanlage unterstreichen den zeitgemäßen Wohnkomfort. Das Haus wird unmöbliert übergeben.
Ein besonderes Highlight ist der Außenbereich mit der überdachten und mit Glasschiebeelementen ausgestatteten Terrasse mit ca. 35 m², die als zusätzlicher Aufenthalts- und Wohnbereich genutzt werden kann. Die beheizte Poolanlage mit Überdachung lädt an warmen Tagen zum Entspannen ein und macht den Garten zu einer privaten Wohlfühloase.
Zwei Garagen, ein großzügiger Keller mit ca. 80 m², eine PV-Anlage, die Luftwärmepumpe, Holzöfen sowie eine hochwertige Einfriedung runden dieses attraktive Immobilienangebot ab.
Dieses Einfamilienhaus verbindet großzügiges Wohnen, hochwertige Ausstattung und eine begehrte Lage mit perfekter Infrastruktur – ideal für Familien und all jene, die Ruhe, Privatsphäre und Stadtnähe gleichermaßen schätzen.
Keller:
• Allgemeinräume
• Technikraum
• 1 Büro/Arbeitszimmer
Erdgeschoss:
• Vorraum/Diele
• Moderne Küche und Kücheninsel
• Großzügiger Essbereich
• Zugang zur Terrasse und dem Garten
• Helles Wohnzimmer
• Toilette
Obergeschoss:
• 3 Schlafzimmer
• Eigener Schrankraum
• Großzügiges, modernes Badezimmer mit Doppelwaschtisch, Badewanne und barrierefreier Dusche
• Badezimmer mit Dusche
• Separate Toilette
Highlights:
• PV-Anlage, Luftwärmepumpe, Solaranlage und Holzöfen
• überdachte Terrasse mit Glasschiebeelementen
• beheizte Poolanlage mit Überdachung
• großer Garten
Lassen auch Sie sich von diesem Angebot überzeugen. Gerne senden wir Ihnen weitere Unterlagen zu oder vereinbaren eine persönliche Besichtigung per E-Mail unter r.lakovsek@aswimmo.at
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Wir möchten höflich darauf hinweisen, dass im Falle eines Kaufs eine ortsübliche Maklerprovision zu bezahlen ist.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.