Diese charmante Eigentumswohnung befindet sich in ausgezeichneter Lage im 3. Bezirk von Wien – nur wenige Gehminuten vom beliebten Rennweg, dem Schweizergarten und idealen Verkehrsanbindungen entfernt.
Ob für Singles, Paare oder kleine Familien – hier wohnen Sie ruhig und doch mitten in der Stadt!
Großzügige Loggia mit Ausrichtung zum ruhigen Innenhof
Zentral begehbare 3-Zimmer-Wohnung mit optimalem Grundriss
Bad mit Fenster – Tageslicht und Belüftung inklusive
Hochwertige Parkettböden, moderne Einbauküche
Eigener Garagenplatz im Haus verfügbar
Sehr gute Infrastruktur: Nahversorgung, Öffis, Freizeit
Ein Garagenplatz kann für 20.000€ dazu erworben werden.
Vorraum
Wohnzimmer mit Zugang zur Loggia
Schlafzimmer
Kinder-/Arbeitszimmer
Küche mit voll ausgestatteter Einbauküche
Badezimmer mit Fenster
Separates WC
Abstellraum
Parkettböden in Wohnräumen
Fliesen in Nassräumen
Komplettküche mit E-Geräten
Gegensprechanlage
Loggia mit Blick ins Grüne
Lift im Haus
Die Wohnung liegt nur 4 Gehminuten von der Straßenbahnlinie 71 entfernt – mit Direktverbindung in die Innenstadt. Supermärkte (Interspar, Billa), Apotheken, Cafés und Restaurants befinden sich in unmittelbarer Umgebung. Der nahe Schweizergarten und der Belvederegarten laden zu Spaziergängen und Erholung ein.
Lassen auch Sie sich von dieser Neubauwohnung überzeugen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin per E-Mail unter office@aswimmo.at
Wir möchten höflich darauf hinweisen, dass im Falle eines Kaufs eine ortsübliche Maklerprovision zu bezahlen ist.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.