Moderne Wohnanlage in attraktiver Lage – Peilsteinerstraße 1, 5020 Salzburg
Die im Jahr 2006 fertiggestellte Liegenschaft befindet sich in zentraler Lage in Salzburg und umfasst insgesamt 17 hochwertig ausgestattete Wohneinheiten sowie ein Büro im Erdgeschoss. Das Gebäude erstreckt sich über ein Kellergeschoss mit Tiefgarage (17 Stellplätze) und Parteienkeller, ein Erdgeschoss sowie zwei Obergeschosse. Alle Wohnungen überzeugen durch eine moderne Ausstattung. Echtholzparkett in Wohn-, Ess- und Schlafbereichen, verflieste, voll ausgestattete Nassräume sowie komplett möblierte Einbauküchen mit Elektrogeräten. Jeder Wohnung ist ein eigenes Kellerabteil zugeordnet. Viele Einheiten verfügen zusätzlich über Freiflächen wie Terrassen, Balkone oder Loggien, die zum Entspannen im Freien einladen.
Die Kombination aus durchdachter Architektur, moderner Ausstattung und einer gefragten Wohnlage macht diese Liegenschaft zu einer besonders attraktiven Wohn- und Investitionsmöglichkeit.
Diese tolle 2-Zimmerwohnung in einem sehr zentral gelegenen Gebäude steht zum Verkauf:
- großzügiger Wohn-/Essbereich mit Zugang zur Terrasse
- Komplettküche inkl. E-Geräten mit Abstellraum
- Schlafzimmer
- Badezimmer mit Badewanne, WC und Waschmaschinenanschluss
- großzügiger Vorraum/Eingangsbereich
Ein Stellplatz in der hauseigenen Tiefgarage ist verpflichtend anzukaufen.
Dieser Wohnung ist der Tiefgaragenstellplatz Nr. 01 zugeordnet:
Kaufpreis: € 30.000,-
Mietvertrag: nicht vermietet
Monatl. Kosten: € 25,20 Betriebskosten + € 11,26 Rücklage
Lassen auch Sie sich von dieser Wohnung überzeugen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin per E-Mail unter r.lakovsek@aswimmo.at
Wir möchten höflich darauf hinweisen, dass im Falle eines Kaufs eine ortsübliche Maklerprovision zu bezahlen ist.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.