Diese perfekt aufgeteilte 3-Zimmer Wohnung, auch geeignet für Stundeten (2er WG), wird unbefristet vermietet:
- 2 Schlafzimmer, Wohn- und Esszimmer
- Badezimmer mit Dusche und Waschmaschinenanschluss, WC separat
- Komplettküche mit E-Geräten und Essbereich
- Schöne Ausstattung mit Fußbodenheizung, Parkettböden, moderne Steinzeugböden im Vorraum, Bad und WC
- Sehr gute Infrastruktur (öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufsmöglichkeiten, Krankenhaus,etc ...)
- Garagenplatz im Haus möglich
Nahe FH Joanneum als auch zum Zentrum gelegen (jeweils mit Straßenbahn in ca. 7 Minuten erreichbar), beeindruckt diese moderne und lichtdurchflutete Wohnung durch hohe Ausstattungsqualität. So wird eine Komplettküche von Dan (mit AEG Geräten) und Lift im Haus geboten. Ein hübsches Badezimmer mit Dusche und einer separaten Toilette, sowie ein Kellerabteil, runden dieses attraktive Angebot ab. Tiefgaragenplätze im Haus verfügbar.
Lassen auch Sie sich von dieser Neubauwohnung überzeugen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin per E-Mail unter kari.noe@noe.immobilien
Wir möchten höflich darauf hinweisen, dass im Falle einer Anmietung eine ortsübliche Maklerprovision zu bezahlen ist.
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.