Zum Verkauf steht diese perfekt aufgeteilte, vermietete 2-Zimmerwohnung im 2. OG:
- geräumiges Wohn-/Esszimmer, Schlafzimmer
- Komplettküche mit E-Geräten
- schönes Badezimmer mit Badewanne und Waschmaschinenanschluss
- praktischer Abstellraum
- Sehr gute Infrastruktur (Bus, Straßenbahn, Parks, Einkaufsmöglichkeiten)
WICHTIG: Ein Stellplatz in der hauseigenen Tiefgarage muss zusätzlich zur Wohnung erworben werden! (€ 20.000 bzw. € 22.000)
Infos zur Vermietung:
Mietvertrag befristet bis: 31.08.2025
Netto Miete: € 678,34
Netto Betriebskosten: € 111,30
Brutto Monatsgesamtmiete (inkl. BK und UST): € 868,60
Die Fotos der Wohnung sind Fotos einer gleich geschnittenen Wohnung in einem anderen Stockwerk (Farbe der Küche kann abweichen)
Objektbeschreibung:
Das, im Jahr 2006 fertiggestellte, Objekt besteht aus 30 Wohneinheiten, welche sich über fünf Stockwerke und zwei Dachgeschosse erstrecken. Im Erdgeschoss des Wohnhauses befinden sich ein Büro, ein Fahrrad-/Kinderwagenraum, der Müllraum, der Heizraum und die Kellerabteile. Außerdem gibt es einen Lift.
Lagebeschreibung:
Das Gebäude befindet sich in guter Lage im 5. Wiener Gemeindebezirk, Geschäfte des täglichen Bedarfes liegen in der Umgebung. Einige Bus- und Straßenbahnhaltestellen befinden sich in unmittelbarer Nähe. Durch den geplanten Bau der langersehnten U5 Strecke, bekommt die U2 neue Stationen und hält dann an der Haltestelle “Reinprechtsdorfer Straße” welche sich nur ca. fünf Gehminuten vom Objekt entfernt befindet. (Fertigstellung ca. 2028) Der Bruno-Kreisky-, Haydn- und Einsiedlerpark sowie weitere Grünanlagen befinden sich unweit vom Objekt und laden zum Spazierengehen oder zu sportlichen Aktivitäten ein.
Lassen auch Sie sich von dieser Wohnung überzeugen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin per E-Mail unter office@aswimmo.at
Wir möchten höflich darauf hinweisen, dass im Falle eines Kaufs eine ortsübliche Maklerprovision zu bezahlen ist.
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.