Diese schöne 2-Zimmerwohnung mit Wintergarten steht ab sofort zur Vermietung:
- großzügiger Wohn-/Essbereich, mit Zugang zum Wintergarten
- Schlafzimmer
- Komplettküche mit E-Geräten
- Badezimmer mit Badewanne, WC und Waschmaschinenanschluss
- Abstellraum im Vorraum, eigenes Kellerabteil
ALLGEMEIN:
Die im Jahr 2009 errichtete Liegenschaft überzeugt durch ihre moderne Bauweise und gepflegte Ausstattung. Das Gebäude verfügt über ein Kellergeschoss mit Tiefgarage, Kinderwagen- und Fahrradraum sowie einzelnen, jeder Wohnung zugeordneten Kellerabteilen. Ein Lift sorgt für Zugang zu allen Ebenen vom Erdgeschoss bis zu den beiden Dachgeschossen.
LAGE:
Die Liegenschaft befindet sich im beliebten 14. Bezirk Penzing, einer der grünsten und zugleich verkehrstechnisch gut angebundenen Wohngegenden Wiens. Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie Supermärkte befinden sich in der Umgebung, ebenso Apotheken, Banken, Bäckereien und kleine Fachgeschäfte. Die zentrale Lage bietet eine perfekte Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel. Außerdem ist eine schnelle Verbindung ins Stadtzentrum sowie zu allen wichtigen Einrichtungen gegeben.
Lassen Sie sich von dieser Wohnung überzeugen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin per E-Mail unter r.lakovsek@aswimmo.at
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.