Diese neuwertige Dachgeschosswohnung überzeugt mit einer durchdachten Raumaufteilung, zwei Badezimmern, einer großzügigen Sonnenterrasse und einer hervorragenden Lage nahe dem Bulgariplatz/Wienerstraße.
Auf rund 103 m² Wohnfläche genießen Sie modernes Wohnen mit viel Licht und hoher Lebensqualität.
Ideal für Familien, Paare mit Homeoffice oder alle, die großzügiges Wohnen in zentraler Lage schätzen.
Ein Stellplatz in der hauseigenen Tiefgarage ist verpflichtend anzukaufen (€ 18.000,-)
Monatliche Kosten TG-Platz:
- Betriebskosten (brutto): € 22,61
- Rücklage: € 14,36
ALLGEMEIN:
Das Wohnhaus mit insgesamt 26 Wohnungen besteht aus dem Erdgeschoss, 4 Obergeschossen und einem Dachgeschoß. Es befindet sich ein Lift im Gebäude und es gibt eine eigenen Tiefgarage. Zu jeder Wohnung gehört ein eigenes Kellerabteil. Die Wohnungen sind mit Parkettböden in den Wohnräumen und schöne Fließen im Bereich der Küche und in den Nassräumen ausgestattet.
LAGE:
Die Wohnung befindet sich in einer ausgezeichneten Wohnlage nahe dem Bulgariplatz. Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, Schulen, Kindergärten, Ärzte, Apotheken etc. sowie Straßenbahn und Bus erreichen Sie bequem zu Fuß. Auch der Linzer Hauptbahnhof und die Autobahnauffahrt sind in wenigen Minuten erreichbar.
Überzeugen Sie sich selbst von dieser attraktiven Dachgeschosswohnung und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin per E-Mail unter r.lakovsek@aswimmo.at
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Wir möchten höflich darauf hinweisen, dass im Falle eines Kaufs eine ortsübliche Maklerprovision zu bezahlen ist.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.