Eigentumswohnung
In ruhiger und doch zentraler Lage wartet eine helle und moderne Neubauwohnung auf seinen Besitzer, welche 1996 realisiert wurde und sich durch moderne Ausstattung und Möblierung auszeichnet.
- 1 Schlafzimmer mit schön gepflegtem Teppichboden
- 5m² Balkon mit Aussicht auf Grünlage
- offener Wohn- Essbereich und hochwertige Küchengeräte
- Tiefgaragenplatz im Haus kann um 20.000€ erworben werden
- wunderschöne Ausstattung und moderne Technik
Diese helle Neubauwohnung in zentraler Lage besticht durch seine Nähe zu Naherholungsgebieten und Zentrum, wie durch seine Ausstattung:
Beginnend mit dem Schlafzimmer, in dem sich bereits ein komplettes Bett und eine Kommode befinden.
Im Wohnzimmer wird es interessant, denn hier befindet sich die einladende Couch-Landschaft, von dem aus sich ein atemberaubender Blick über die angrenzende Landschaft bietet. Außerdem befinden sich in diesem Zimmer noch ein Essbereich, der natürlich auch voll möbliert ist.
Das moderne Badezimmer ist mit einer Badewanne, Handwaschbecken und einem Spiegel ausgestattet.
Die moderne Einbauküche, mit den auf den neuesten Stand der Technik integrierten Elektrogeräten, besticht durch ihre Helligkeit und den schönen Ausblick.
Lassen auch Sie sich von diesem Objekt überzeugen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin per E-Mail unter officelinz@aswimmo.at
Wir möchten höflich darauf hinweisen, dass im Falle eines Kaufes eine ortsübliche Maklerprovision zu bezahlen ist.
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.