Wunderschöne sonnige und exklusive Wohnung mit großem Balkon, in bester Ruhelage am Pöstlingberg:
- geräumiger Wohn-/Essbereich mit moderner Einbauküche und Abstellraum (mit Waschmaschinenanschluss)
- schönes Schlafzimmer und 2 weitere Zimmer
- Badezimmer mit bodenebener Dusche, Wanne und Doppelwaschtisch, WC separat
- großzügige sonnige Terrasse (vom allen Zimmern aus begehbar) und Garten
- Ein KFZ-Tiefgaragenabstellplatz ist verpflichtend anzumieten (€ 110,– monatlich)
Flächenaufstellung:
Diele/Garderobe 8,59 m²
WC 1,76 m²
Bad 8,19 m²
Kochen/Essen/Wohnen 28,87 m²
Abstellraum 1,83 m²
Schlafen 12,60 m²
Zimmer 13,63 m²
Zimmer 10,40 m²
Balkon 55,75 m²
Kellerabteil A06-1 | 2,66 m2 + A06-2 | 6,69 m2
Info: Der Eigentümer gestattet keine Haustiere
Ausstattung
Massivbauweise, Fußbodenheizung, großformatige Fliesen (60x60cm), Landhausdiele, Bad mit Dusche und Wanne, getrennte Toilette, Terrassentüren mit barrierefreien Schwellen, zentrale Heizanlage, dezentrale Wohnraumlüftung
Im Wohnbereich findet man edle Holzböden (Landhausdiele Eiche). Das Badezimmer und WC sind mit großformatigen Feinsteinzeugfliesen ausgestattet. Die Kunststoff-Alu Fenster in den Wohnräumen sind mit einem elektrischen Sonnenschutz versehen.
Wohnen am Fuße des Pöstlingbergs – ländlich und trotzdem stadtnahe
Urfahr gehört zu einer der beliebtesten Wohngegenden von Linz und zeichnet sich durch erstklassige Lebensqualität und weitläufige Grünflächen aus. Die exklusive Lage des Objekts bietet daher viel Raum zur Erholung und einen direkten Zugang zur Natur. Ob bei einem gemütlichen Spaziergang oder einer Fahrt mit der legendären Pöstlingbergbahn, hier können die Bewohner ihre Seele baumeln lassen und den herrlichen Ausblick auf die Linzer Innenstadt genießen.
Lassen auch Sie sich von unserer exklusiven Mietwohnung überzeugen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin per E-Mail unter r.lakovsek@aswimmo.at
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.