Exklusiver Neubau – Erstbezug in zentraler Lage
In diesem modernen Neubau entstehen 24 hochwertig ausgestattete Mietwohnungen sowie ein Geschäftslokal im Erdgeschoss. Die Wohnungen bieten Wohnflächen zwischen ca. 30 und 52 m², verteilt auf vier Obergeschosse mit Personenlift. Zusätzlich entstehen drei großzügige Dachgeschosswohnungen mit bis zu ca. 102 m² und weitläufigen Terrassen.
Alle Wohnungen verfügen über eine eigene Loggia, eine voll ausgestattete Einbauküche sowie ein modern, eingerichtetes Badezimmer. Ein Kellerabteil pro Einheit sorgt für zusätzlichen Stauraum. Für die neuen Mieter stehen 24 Tiefgaragenstellplätze in der benachbarten Garage zur Verfügung.
Das Erdgeschoss bietet zwei Fahrradräume und einen Müllraum, im Außenbereich lädt ein Kleinkinderspielplatz zum Verweilen ein.
Das Projekt befindet sich derzeit noch in Planung.
Fertigstellung voraussichtlich Anfang 2028.
Voranmeldungen bitte an office@aswimmo.at
Wohnungstyp B (Top 03, 08, 13, 18) 1. bis 4. Obergeschoss
Diese modernen, top ausgestatteten Garçonnière steht ab Q1/2028 zur Vermietung:
Monatl. Gesamtmiete (inkl. BKs und Steuern) ab ca. € 740,-
- ca. 30 m2 mit Loggia
- großzügiger Wohn-/Ess-/Schlafbereich mit exklusiver Küche inkl. E-Geräten
- Waschmaschinenanschluss in der Küche
- Badezimmer mit Dusche und WC
- Kellerabteil
Lassen auch Sie sich von unseren exklusiven Mietwohnungen überzeugen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin per E-Mail unter office@aswimmo.at
Voranmeldungen ab sofort möglich.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.