Wohnen auf "höchster Ebene" im im exklusiven Bruckner Tower:
Diese moderne, perfekt aufgeteilte 3-Zimmerwohnung mit Balkon steht zum Verkauf.
- großzügiger Eingangsbereich
- Wohn-/Esszimmer mit schöner Wohnküche inkl. E-Geräten
- Schlafzimmer, Kinderzimmer/Büro
- modernes Bad mit Badewanne und Dusche
- separates WC
- großzügiger Wirtschaftsraum mit Waschmaschinenanschluss
- eigenes Kellerabteil, elektrische Raffstores außen
Die Wohnung befindet sich im 18. Obergeschoss des modernen Bruckner Towers und beeindruckt mit einem einzigartigen Weitblick über Linz. Der großzügige, rund 30 m² große Balkon in U-Form ist von jedem Zimmer aus begehbar und lädt dazu ein, den Sonnenlauf zu genießen und den herrlichen Panoramablick auf die Donau, den Pöstlingberg und die Stadt zu erleben.
Im Eingangsbereich des Gebäudes steht ein Concierge-Service zur Verfügung, der den Bewohnerinnen und Bewohnern bei alltäglichen Anliegen unterstützend zur Seite steht und für zusätzlichen Komfort sowie Sicherheit sorgt.
Zur Wohnung gehört selbstverständlich auch ein Kellerabteil, welches zusätzlichen Stauraum bietet.
Die Lage überzeugt durch ihre zentrale und begehrte Position – hier lebt man mitten im Geschehen. Einkaufsmöglichkeiten rund um die Lentia City, öffentliche Verkehrsmittel, Schulen, Kindergärten, Ärzte, Apotheken und weitere Einrichtungen sind bequem zu Fuß erreichbar.
Auch kulturelle Highlights wie das Lentos oder das Brucknerhaus sowie zahlreiche Freizeitmöglichkeiten entlang der Donau befinden sich nur wenige Minuten entfernt. Darüber hinaus ist der Stadtteil Urfahr mit seinen Bildungs- und Forschungseinrichtungen, etwa der JKU oder dem Science Park, dank der guten öffentlichen Anbindung rasch erreichbar.
Überzeugen Sie sich selbst von der einzigartigen Aussicht und dem besonderen Wohngefühl – eine Besichtigung lohnt sich auf jeden Fall!
INFO: Die Möbel können nach Absprache übernommen werden.
Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin per E-Mail unter alexander.sigon@aswimmo.at
Wir möchten höflich darauf hinweisen, dass im Falle eines Kaufs eine ortsübliche Maklerprovision zu bezahlen ist.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.