Zum Verkauf gelangt ein ca. 23.000 m² großes Gewerbegrundstück im Bauland-Betriebsgebiet (BB) in attraktiver Lage der Stadt Haag (Niederösterreich). Die Liegenschaft befindet sich strategisch günstig zwischen dem BMW-Werk Steyr und der Westautobahn A1 und eignet sich ideal für Logistik-, Produktions-, Lager- oder Gewerbenutzungen. Die Widmung sowie die Lage bieten hervorragende Voraussetzungen für Eigennutzer und Entwickler.
• Grundstücksfläche: ca. 23.000 m²
• Widmung: Bauland – Betriebsgebiet (BB)
• Kaufpreis: EUR 1.750.000
• Verkaufsart: Asset Deal
• Servitutsrecht für Zu- und Abfahrt vorhanden
✔ Nähe BMW-Werk Steyr
✔ ca. 6 Minuten zur Westautobahn A1
✔ gute Erreichbarkeit Linz – Wels – Amstetten – Wien
✔ Steyr in ca. 20 Minuten erreichbar
Für die Liegenschaft liegt bereits eine Bebauungsstudie vor. Diese zeigt ein mögliches Entwicklungskonzept mit einer Gesamt-BGF von rund 14.395 m² und unterstreicht das Potenzial für Gewerbe-, Lager- oder Produktionsflächen.
Geeignet für:
Logistik | Produktion | Gewerbepark | Lager | Distribution | Projektentwicklung
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Wir möchten höflich darauf hinweisen, dass im Falle einer Vermittlung eine ortsübliche Maklerprovision zu bezahlen ist.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.